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Nutzungsvereinbarung

2. überarbeitete Fassung vom 10. Februar 2024
1. überarbeitete Fassung vom 10. Februar 2019

Bitte lesen und bestätigen Sie beim Login folgenden Text, um die Website Twoday.net bzw. die dort unter einem eigenen Domain-Namen bereitgestellte Website zu nutzen.

Mit Ihrer Zustimmung (Klick auf »Akzeptieren«), erlauben Sie zugleich das Setzen eines dauerhaften Cookies in Ihrem Browser. Damit ist in Ihrem Browser gespeichert, dass Sie diese Bestimmungen akzeptiert haben.

Die Website Twoday.net wird betrieben von »antville – Verein für Entwicklung, Betrieb und Unterstützung freier Publishing-Software« (ZVR 378859363 im Vereinsregister der Republik Österreich).

Der Verein ist weder kommerziell, noch gewinnbringend ausgerichtet, die Server- und Personalkosten werden mittels freiwilliger Spenden finanziert.

Es ist ein kleiner Verein, der durch die meist ehrenamtliche, immer nebenberufliche, und oft selbstausbeuterische Arbeit einer Handvoll Menschen für den – möglichst – reibungslosen Betrieb der Plattform sorgt.

Dass die Möglichkeiten der Vereinstätigkeit schon allein aus dieser Grundkonstellation heraus schnell an ihre Grenzen stoßen, versteht sich eigentlich von selbst.

Wir heben diesen Umstand hervor, um schon vorsorglich um Nachsicht zu bitten, sollte Ihnen das eine oder andere Vorgehen unsererseits nicht »professionell« genug erscheinen. Die heutzutage schon gewohnte Flexibilität und Leistungsfähigkeit gängiger Web-Dienstleister können wir Ihnen leider nicht bieten.

Falls Sie das als unbefriedigend empfinden, ist Twoday.net womöglich nicht das Richtige für Sie, und Sie sollten besser mit einem alternativen Blog-Dienstleister vorlieb nehmen.

Twoday.net wurde 2018 von uns von der vorherigen Betreiberin übernommen um die dort vorhandenen Weblogs zu erhalten und ihren Eigentümer:innen weiter zur Verfügung zu stellen.

In erster Linie richtet sich der Weiterbetrieb daher an die bereits registrierten Nutzer:innen mit bestehenden Weblogs. Es können daher weder neue Konten noch neue Weblogs in bestehenden Konten erstellt werden.

Obwohl die Software Twoday eine Weiterentwicklung »unserer« Software Antville ist, unterscheiden sich die beiden mittlerweile so stark, dass Twoday für uns viel Unbekanntes und immer wieder Überraschungen bereit hält.

Der/Die durchschnittliche Twoday-Nutzer:in wird gerade derzeit mehr Kenntnis von den Features, Eigenheiten und Fehlern der Plattform haben als wir. Ganz zu schweigen von der dort über die Jahre gewachsenen »Kultur«, mit eigener Kommunikationsweise, Erwartungshaltung und Umgangsform.

Wir bitten auch hier um Verständnis, falls wir diesen spezifischen Eigenheiten aus Unkenntnis nicht immer entsprechen sollten. Bitte berücksichtigen Sie aber auch selbst die veränderten Bedingungen in puncto der doch eher bescheidenen Möglichkeiten des Vereins.

Auf Twoday.net haben Sie fast alle Freiheiten. Selbstverständlich schätzen wir einen freundlichen Umgangston und die Einhaltung grundsätzlicher Regeln, selbst solcher, die wir nicht selbst aufgestellt haben, weil sie einem gesellschaftlich übergeordneten Regelwerk entstammen.

Was wir persönlich nicht so mögen, ist Werbung auf Twoday.net. Wir schalten selbst keine Banner oder Ads, und bitten Sie darum, auch auf Ihrem Weblog keine einzubauen. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen wollen, werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Ihr Weblog entfernen. Alternative Plattformen, die Werbung erlauben, gibt es zur Genüge.

Beachten Sie jedenfalls, dass eine mit Werbung versehene oder gar zu kommerziellen Zwecken betriebene Twoday-Site unter strengere Datenschutzregelungen fällt, für deren Einhaltung Sie dann selbst verantwortlich sind.

Bitte bedenken Sie generell, dass die Verantwortung für auf Twoday.net veröffentlichte Inhalte ausschließlich bei Ihnen als Autor:in liegt; berücksichtigen Sie dabei die jeweilige Gesetzeslage in Ihrem Land.

Es ist vorgekommen, dass wir aus rechtlichen Gründen einen Inhalt in einem Weblog beanstanden bzw. offline nehmen mussten. Das ist aber nur der äußerste Notfall, z.B. wenn die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist oder wenn ein Gerichtsverfahren gegen den Verein zu befürchten wäre.

Sollten wir Inhalte (z.B. Beiträge, Kommentare, Blogseiteninhalte) gewahr werden, die nach unserer Einschätzung nicht mit dieser Nutzervereinbarung im Einklang stehen, werden wir diese mit einem Warnhinweis kennzeichnen (Flagging) und zunächst Abhilfe durch den Blogeigner/Autor anfordern. Sollte innerhalb der gestellten Frist keine Reaktion erfolgen, werden wir den betreffenden Mangel ohne weitere Rückfrage selbst abstellen, z.B. durch Löschung des betreffenden Beitrags. Im Falle, dass ein Nutzer wiederholt durch zu bemängelnde Inhalte auffällt, haben wir das Recht, den Nutzer unmittelbar und dauerhaft zu sperren und so von der weiteren Nutzung Twodays auszuschließen.

Wir bitten darum, rechtliche Belange zunächst mit dem/der Verursacher:in (Autor:in des Postings), alternativ mit einem/einer der Eigentümer:innen des betreffenden Weblogs, zu klären, denn eine gütliche Einigung ist einer juristischen Auseinandersetzung immer vorzuziehen.

Wir können und müssen nur bei Kenntnis offensichtlicher Rechtsverstöße tätig werden. Jegliche Korrespondenz in dieser Hinsicht ist unbedingt schriftlich an mail+kindergarten@twoday.net zu senden.

Auf Twoday wurden sehr viele Blogs angelegt, die niemals tatsächlich genutzt wurden (kein Beitrag, keine Ressourcen). Twoday wird solche verlassenen, ungenutzten Blogs nach vorheriger Ankündigung und Ablauf einer Wider­spruchs­frist einziehen, initialisieren und für eine Wieder­verwendung öffentlich ausschreiben. Neue Twoday-Nutzer können für solche eingezogenen Blog-Aliase eine Übernahme zur eigenen Nutzung beantragen. Twoday hat das Recht, eine Blog-Übernahme abzulehnen, oder, falls die spätere Blog­nutzung erkennbar dieser Nutzer­vereinbarung zuwiderhandelt, rückabzuwickeln.

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