Impressumspflicht für Weblogs?
Die Blogosphere und auch Nutzer auf twoday.net diskutieren derzeit heftig die Notwendigkeit eines Impressums auf privaten Websites (Weblogs).
Für uns als Anbieter eines Weblog Hosting Service stellt dies keine einfache Situation dar. Die Gesetze, Regelungen und Staatsverträge in diesem Bereich sind schwer überschaubar und wurden in der Vergangenheit auch weitestgehend (von privaten Nutzern) ignoriert. Wir versuchen hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen und Stellung zu beziehen. Wir sehen jedoch keinen Grund zur Panik.
Es kam in den vergangenen Tagen sowohl in Österreich [1] als auch in Deutschland [2] zu neuen Gesetzesinitiativen, die darauf abzielen vergangene Unklarheiten auszuräumen und die rechtliche Lage von Online Medien an die klassischer Medien anzugleichen.
Die Rechtslage für klassische Print- Hörfunk- und Telemedien ist hier traditionell sehr streng und verlangt eine Impressumspflicht der Betreiber. (Mit Name, Anschrift, etc...). Dies ist unabhängig von der Art des Herausgebers oder der Tatsache, ob es sich um ein kommerzielles Angebot handelt. Das heißt auch eine Schülerzeitung oder das Tennisvereinsblatt ist impressumspflichtig.
In der Vergangenheit war es undeutlich formuliert, ob diese Bestimmungen auch auf jegliche Art von elektronischen Medien angewendet werden sollten [3]. Dies wurde jetzt geändert.
Wir sind leider auch keine Rechtsexperten und maßen uns auch nicht an hier eine Rechtsauskunft zu geben. Aber so wie es aussieht, wird nach zukünftiger Rechtslage in Deutschland ein Impressum (Anbieterkennzeichnung) mit Name und Anschrift, bzw. in Österreich mit Namen und Ort (Sitz)[4] auch für private Websites gefordert. Wobei hier die entsprechenden Gesetze tw. wortident sind.
Im europäischen Raum haben wir, im Gegensatz zu den USA leider keine Tradition der freien, uneingeschränkten Meinungsäußerung. Die europäischen Staaten versuchen hier, mit unserer Meinung nach überzogenen Mitteln, gegen private Meinungsäußerungen via Internet vorzugehen, und diese in kontrollierbare Bahnen zu lenken.
Um es hier noch einmal deutlich zu sagen: Wir halten Weblogs nur in den seltensten Fällen für journalistisch geführte Online Publikationen, die solcher gesetzlicher Regelungen bedürfen. Sie sind vielmehr soziale Räume in denen wir unserer Gedanken äußern dürfen und mit anderen in Kontakt bleiben können. Und niemand hat je gefordert, dass wenn ich am Abend weggehe und mit anderen diskutiere, ich ein großes Schild mit Namen und Anschrift um den Hals tragen muss.
Wer jedoch ernsthaften Online Journalismus betreibt, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden auch ein Impressum zu führen. Wenn man dies nicht unter dem eigenen Namen machen will, empfehlen wir die Gründung eines Vereins.
Wie gehts weiter?
Wir sind auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet, die Inhalte dieses Dienstes zu kontrollieren, und werden dies auch nicht tun. Sofern eine behördliche Aufforderung vorliegt, sind wir jedoch verpflichtet, die E-Mail Adresse des Weblogbesitzers weiter zu geben. In diesem Fall hat der Besitzer jedoch immer noch die Möglichkeit sich zu entscheiden, dass Impressum nachzuholen, oder den Zugang zur Site zu blocken. Wir halten dies für äußerst unwahrscheinlich, werden die Situation jedoch beobachten. So weit es uns möglich ist, werden wir betroffene User in einem solchen Fall auch unterstützen. Angst vor Massenabmahnungen durch wild gewordene Anwälte sollte jedoch niemand haben. Dies stellt einen Rechtsmissbrauch dar.
Es gibt durchaus Gründe ein Impressum zu führen, und wir halten dies in vielen Fällen auch für angebracht. Also hier noch einmal eine Kurzanleitung zum eigenen Impressum:
wünschen wir weiter viel Spass beim Bloggen
Matthias & euer twoday.net Team
[1] http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1.htm
[2] http://www.adversario.de/modules.php ?op=modload&name=News&file=article&sid=274
[3] http://www.adversario.de/article10.html
[4] http://www.internet4jurists.at/news/aktuell65a.htm
Für uns als Anbieter eines Weblog Hosting Service stellt dies keine einfache Situation dar. Die Gesetze, Regelungen und Staatsverträge in diesem Bereich sind schwer überschaubar und wurden in der Vergangenheit auch weitestgehend (von privaten Nutzern) ignoriert. Wir versuchen hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen und Stellung zu beziehen. Wir sehen jedoch keinen Grund zur Panik.
Es kam in den vergangenen Tagen sowohl in Österreich [1] als auch in Deutschland [2] zu neuen Gesetzesinitiativen, die darauf abzielen vergangene Unklarheiten auszuräumen und die rechtliche Lage von Online Medien an die klassischer Medien anzugleichen.
Die Rechtslage für klassische Print- Hörfunk- und Telemedien ist hier traditionell sehr streng und verlangt eine Impressumspflicht der Betreiber. (Mit Name, Anschrift, etc...). Dies ist unabhängig von der Art des Herausgebers oder der Tatsache, ob es sich um ein kommerzielles Angebot handelt. Das heißt auch eine Schülerzeitung oder das Tennisvereinsblatt ist impressumspflichtig.
In der Vergangenheit war es undeutlich formuliert, ob diese Bestimmungen auch auf jegliche Art von elektronischen Medien angewendet werden sollten [3]. Dies wurde jetzt geändert.
Wir sind leider auch keine Rechtsexperten und maßen uns auch nicht an hier eine Rechtsauskunft zu geben. Aber so wie es aussieht, wird nach zukünftiger Rechtslage in Deutschland ein Impressum (Anbieterkennzeichnung) mit Name und Anschrift, bzw. in Österreich mit Namen und Ort (Sitz)[4] auch für private Websites gefordert. Wobei hier die entsprechenden Gesetze tw. wortident sind.
Im europäischen Raum haben wir, im Gegensatz zu den USA leider keine Tradition der freien, uneingeschränkten Meinungsäußerung. Die europäischen Staaten versuchen hier, mit unserer Meinung nach überzogenen Mitteln, gegen private Meinungsäußerungen via Internet vorzugehen, und diese in kontrollierbare Bahnen zu lenken.
Um es hier noch einmal deutlich zu sagen: Wir halten Weblogs nur in den seltensten Fällen für journalistisch geführte Online Publikationen, die solcher gesetzlicher Regelungen bedürfen. Sie sind vielmehr soziale Räume in denen wir unserer Gedanken äußern dürfen und mit anderen in Kontakt bleiben können. Und niemand hat je gefordert, dass wenn ich am Abend weggehe und mit anderen diskutiere, ich ein großes Schild mit Namen und Anschrift um den Hals tragen muss.
Wer jedoch ernsthaften Online Journalismus betreibt, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden auch ein Impressum zu führen. Wenn man dies nicht unter dem eigenen Namen machen will, empfehlen wir die Gründung eines Vereins.
Wie gehts weiter?
Wir sind auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet, die Inhalte dieses Dienstes zu kontrollieren, und werden dies auch nicht tun. Sofern eine behördliche Aufforderung vorliegt, sind wir jedoch verpflichtet, die E-Mail Adresse des Weblogbesitzers weiter zu geben. In diesem Fall hat der Besitzer jedoch immer noch die Möglichkeit sich zu entscheiden, dass Impressum nachzuholen, oder den Zugang zur Site zu blocken. Wir halten dies für äußerst unwahrscheinlich, werden die Situation jedoch beobachten. So weit es uns möglich ist, werden wir betroffene User in einem solchen Fall auch unterstützen. Angst vor Massenabmahnungen durch wild gewordene Anwälte sollte jedoch niemand haben. Dies stellt einen Rechtsmissbrauch dar.
Es gibt durchaus Gründe ein Impressum zu führen, und wir halten dies in vielen Fällen auch für angebracht. Also hier noch einmal eine Kurzanleitung zum eigenen Impressum:
- Lege einen neuen Beitrag an, und gib als Titel Impressum an.
- Gib' im Text deinen Namen und Anschrift (oder Ort) an.
- Wenn du deine E-Mail angibst, achte darauf, dass sie nicht von einem Spam-Robot gestohlen werden kann.
- Wir werden so bald wie möglich eine Alternative dazu anbieten.
- Veröffentliche den Beitrag
- Markiere die Adresse, des angelegten Beitrags in der Browser-Adress-Leiste & kopiere (Strg+C) diese.
- Gehe zu "Admin > Module > Sidebar Module > Site Menü > Skins" und klicke auf den Skin "User Navigation (Site.usernavigation)" um diesen zu bearbeiten.
- Gib am Ende des Skins:
<br /><a href="link-zum-beitrag">Impressum</a>
ein. - Klick "Sichern"!
- That's it
wünschen wir weiter viel Spass beim Bloggen
Matthias & euer twoday.net Team
[1] http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1.htm
[2] http://www.adversario.de/modules.php ?op=modload&name=News&file=article&sid=274
[3] http://www.adversario.de/article10.html
[4] http://www.internet4jurists.at/news/aktuell65a.htm
habe ich richtig verstanden?
somit konkret:
a) das 2day-team hat auf die offenlegungspflicht (impressum) aufmerksam gemacht und eine entsprechende kurzanleitung zum einbau eines impressums veröffentlich. Folge: 2day ist rechtlich 'aus dem schneider'...
b) haftbar infolge seines rechtlich gesehen non-konformen verhaltens (bei weiterer anonymität) ist der/die bloggerIn. ihre/seine mailadresse wird von 2day auf behördliche anfrage weitergeben.
c) weiterführende überlegungen um die anonymität zu wahren werden derzeit von 2day NICHT angedacht.
Ist dies so korrekt zusammengefasst?
@nestor
ich habe es auch so interpretiert.
usere ratlosigkeit bleibt.
punkt a) kann ich durchaus nachvollziehen, ist klar, dass sich twoday schadfrei halten will, würde ja wohl jeder so machen und zulasten der blogger geht das ja auch nicht.
es hätte auch niemand extra darauf hinweisen müssen, gesetz ist es ja schließlich und gilt somit (ob man sich daran hält ist eine andere frage).
ich finde die reaktion von twoday weitestgehend ganz gut, aber vielleicht könnte man die genaue rechtliche lage (inklusive zu erwartender strafen) noch einmal irgendwo professionell zusammenfassen...
die wahrung der anonymität ist natürlich auch ein heißes thema, über das man ganz sicher auch einmal diskutieren sollte - auch, an wen man sich mit so einem anliegen am besten wendet...
Um "aus dem schneider" zu sein, hätte Matthias das nicht schreieben müssen - Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, über die Rechtslage zu informieren. Er hat auf Fragen reagiert.
Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft, Klarheit wird es frühestens nach dem ersten Urteil geben.
Die Höchststrafe steht im Gesetz:
§ 27. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist hiefür von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde von dieser, mit Geldstrafe bis zu 2180 Euro zu bestrafen, wer
1. der ihm obliegenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums oder der im § 25 Abs. 2 und 3 bezeichneten Angaben nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder bei Veröffentlichung unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder seine Auskunftspflicht verletzt; ...
niemand kann von uns verlangen
wir (knallgrau gmbh) wollen und können auch keinen verein gründen. da dies das problem nicht lösen würde, sondern nur verschieben. ich halte die idee mit dem verein jedoch für eine gute. und wenn user zusammen einen solchen verein gründen, und von uns dabei unterstützung brauchen, werden wir helfen, wo wir helfen können.
@c) wie sollen solche überlegungen deiner meinung nach aussehen?
Brauchbar? Problematisch?
ad Auskunftspflicht
@kinomu
@höchststrafe:
Dieses gesetz ist vor allem auf Medienunternehmen ausgelegt (auch klassische Medien). In diesem Sinne ist die Höchsstrafe zu verstehen. Eine Strafe auch nur in der Nähe dieses Betrags wäre bei einer privaten Website vollkommen überzigen.
siehe auch Artikel in Futurezone
Der Tipp die Mail-Adresse zu verschleiern (Bsp.: MuhTiger-at-gmail.com) gehört mittlerweile zum Internetbasiswissen welcher sich jeder zulegen sollte der im Interent tätig ist.
Ich habe nun seit ca. Anfang des Jahres einen Link mit meiner Mailadresse im Blog (Mailadresse im Klartext, nicht verschleiert). Bis jetzt ist noch kein Spam angekommen.
Auch andere Webseiten haben gezeigt das die Mailsammel-Roboter so langsam am austerben sind. Es gibt sie noch, nur sind die Leute die sie einsetzen auch nicht doof und setzen ihre Roboter lieber auf Webseiten ein wo massig E-Mail-Adressen zu finden sind (Foren, Usenet, eBay [!!], usw)
[...] werden wir die E-Mail-Adresse an die Behörden raus geben [...]
Oooooooooooooch wie putzig! Und dann? Was machen die Behörden dann mit der E-Mail-Adresse? Wird die in den Abendnachrichten unter Fahndungsmeldungen gezeigt? Werden Plakate gedruckt "Wer kennt diese E-Mail-Adresse?" ??
Die Regierungen (sowohl Österreich als auch Deutschland) zeigen mal wieder ihre absolute Inkompetenz in Sachen Internet.
In Deutschland gibt es zB ein Gesetz das es den Behörden erlaubt auf richterliche Anweisung E-Mail-Konten abzuhören. Angeblich um den Terrorismus zu bekämpfen.
Ja klar, wenn ich meinen Freunden meine Pläne maile wie ich den Tante-Emma-Laden um die Ecke in die Luft jage, dann werde ich die Mails mit Sicherheit im Klartext verschicken anstatt eine Verschlüsselung wie zB PGP zu benutzen.
Das gleiche gilt für die Weitergabe von E-Mail-Adressen. Bei GMail kennt niemand meinen Namen oder Adresse. Und meine IP-Adresse? Auch kein Problem, es gibt noch genug anonyme Proxyserver.
Ich will hier keine Anleitung zum anonymen Bloggen geben. Wer will, bekommt im Internet eh genug Informationen wie man seine Spuren verschleiert. Mal von den ganzen kommerziellen Programmen abgesehen die zu diesen Zweck angeboten werden.
Das ganze soll nur verdeutlichen wie realitätsfern solche Gesetze am Ende sind.
Schreibt euch doch mal lieber ein dickes "So What?" unter die Diskussion um die Impressumspflicht. Wer nichts zu verbergen hat, der muss wohl auch keine Angst davor haben ein Impressum anzulegen. Wer es partout aus persönlichen Gründen nicht will, findet über Google genug Wege um anonym zu bleiben.
PS:
Ich habe noch 49 GMail-Accounts zu verschenken. Ich werd die irgendwie nicht los da jeder den ich kenne eh schon 10 oder 20 Mail-Addys hat ;)
editiert 3.1.2007
Gefundenes Fressen für Abmahner
Möchte nur zu gerne wissen von welcher politischen Seite dieses Gesetz eingebracht worden ist.
Vielleicht mit grünem Einband ?
Und, das Impressum gut sichtbar auf der Hauptseite?
Im HTML-Tag- Bereich müsste es doch auch genügen. Wer sehen will, kann hier halt etwas mühsamer nachforschen, aber er kann es! Schließlich gibt es noch die IP-Adresse.
Ich habe im Grunde nichts gegen MEIN !! Impressum, aber es darf nicht erzwungen werden. Wir haben genug Zwänge in Deutschland.
Klaus Nickel
Windeck
Alias Nickelklaus
http://nickelklaus.privat.t-online.de
http://nickelklaus.privat.t-online.de/politik.htm
http://reformen.isthier.de
http://nickelklaus.twoday.net/